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   OLG Köln, 18.12.1986 - 5 U 82/86   

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OLG Köln, 18.12.1986 - 5 U 82/86 (https://dejure.org/1986,15967)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.12.1986 - 5 U 82/86 (https://dejure.org/1986,15967)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Dezember 1986 - 5 U 82/86 (https://dejure.org/1986,15967)
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Saarbrücken, 20.01.2016 - 5 U 286/11

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Berufsunfähigkeit eines an Hauterkrankungen

    Berufsunfähigkeit im Sinne der Bedingungen der Beklagten verlangt nämlich nicht, dass der Versicherte seinen Beruf tatsächlich nicht weiter ausübt, sondern nur, dass die festgestellten Gesundheitsbeeinträchtigungen die Fortsetzung seiner Tätigkeit vernünftigerweise und im Rahmen des Zumutbaren nicht mehr gestatten (vgl. BGH, Urt. v. 12.12.1990 - IV ZR 163/89 - VersR 1991, 451 zur Abgrenzung zwischen Berufs- und Arbeitsunfähigkeit; OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; OLG Karlsruhe, VersR 1983, 281).

    Allerdings ist die faktische Fortführung der Berufsausübung im Einzelfall ein starkes Indiz dafür, dass die behauptete Berufsunfähigkeit tatsächlich nicht gegeben ist (vgl. OLG Koblenz, NVersZ 1999, 521; OLG Köln, RuS 1987, 296; Neuhaus, Berufsunfähigkeitsversicherung, 3. Aufl. 2014, G Rdn. 151).

  • OLG Brandenburg, 11.02.2020 - 11 W 10/19

    Ansprüche aus einem Versicherungsvertrag wegen behaupteter Berufsunfähigkeit

    In der faktischen Ausübung des Berufs kann nach allgemeiner obergerichtlicher Rechtsprechung, der sich der Senat anschließt, insoweit ein starkes Indiz dafür gesehen werden, dass beim Versicherungsnehmer keine Berufsunfähigkeit vorliegt (vgl. OLG Köln, r + s 1987, 296; OLG Nürnberg, NJW-RR 1992, S. 673, beck-online).
  • OLG Karlsruhe, 15.06.2021 - 12 U 36/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitsversicherung Begriff der Berufsunfähigkeit

    Insoweit bedarf es zumindest hinreichend konkreter Umstände, um das in der faktischen Ausübung liegende und gegen eine Berufsunfähigkeit sprechende Indiz zu entkräften (vgl. OLG Koblenz, Urteil vom 15. Januar 1999 - 10 U 1930/97, juris Rn. 36; OLG Köln, Urteil vom 18. Dezember 1986 - 5 U 82/86, r + s 1987, 296).
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